SIE SIND HIER:

7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Bebauungsplan "Gewerbegebiet Süd - Attenhausen"

Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Süd - Attenhausen"

Der Gemeinderat Sontheim hat in öffentlicher Sitzung am 19.06.2023 nach durchgeführtem Aufstellungsverfahren des Feststellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans bestehend aus der Plandarstellung und der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 19.06.2023 gefasst.
Des Weiteren hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 19.06.2023 den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Süd - Attenhausen", bestehend aus der Planzeichnung (Festsetzung durch Planzeichen), den Festsetzungen duch Text und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 19.06.2023, gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. 

Das Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans wurde im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans "Solarpark Grabenmähder" durchgeführt. 
Mit Bescheid vom 24.07.2023, Gesch.-Nr. 34.1.1.-6100 hat das Landratsamt Unterallgäu die Genehmigung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans erteilt. 
Die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch das Landratsamt Unterallgäu sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan werden hiermit gemäß §§ 6 Abs. 5 und 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) orstüblich bekannt gemacht. 

Die Bekanntmachung finden Sie hier

Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie hier:

Text 2: Fügen Sie hier Text ein

VOILA_REP_ID=C1257F10:002FFA15