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Kindergärten

Die Gemeinde unterhält Kindergärten in Sontheim und in Attenhausen. 

Durch das Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes wurden die Elternbeiträge ab September 2005 auf die stundenweise Gebührenstaffelung umgestellt. Hierfür ist es notwendig, dass die Eltern die Betreuungszeiten für ihr Kind verbindlich im voraus für ein Jahr buchen. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der untenstehenden Aufstellung.

Die Anmeldung erfolgt innerhalb der Öffnungszeiten bei der jeweiligen Leitung vor Ort.

Kindergartengebühren für die Kindergärten Sontheim und Attenhausen
ab 01.09.2023

(1) Die Gebühren für Kinder im Kindergarten:

  tägl. Betreuungszeit

Gebühr
1. Kind

Gebühr
2. Kind
a) bis 4 Std. 107,00 € 107,00 €
b) bis 5 Std. 118,00 € 118,00 €
c) bis 6 Std. 129,00 € 124,00 €
d) bis 7 Std. 140,00 € 129,00 €
e) bis 8 Std. 152,00 € 135,00 €
f) über 8 Std. 163,00 € 140,00 €

(2) Die Gebühren für weitere Kinder einer Familie werden wie folgt ermäßigt:

für das jeweils 3. Kind und weitere Kind
100 % Ermäßigung

(3) Die Gebühren für Kinder in der Kinderkrippe:

  tägl. Betreuungszeit Gebühr
1. Kind
Gebühr
2. Kind
a) bis 3 Std. 118,00 € 118,00 €
b) bis 4 Std. 129,00 € 124,00 €
c) bis 5 Std. 142,00 € 135,00 €
d) bis 6 Std. 157,00 € 146,00 €
e) bis 7 Std. 171,00 € 158,00 €
f) bis 8 Std. 185,00 € 170,00 €
g) über 8 Std. 199,00 € 182,00 €

Die aktuelle gültige Gebührensatzung finden Sie hier.

Der Freistaat Bayern bezuschusst die Kindergartengebühren mit jeweils 100,00 € für alle Kinder über 3 Jahren. Dementsprechend verringern sich die hier angegebenen Gebühren.

Kindergarten Attenhausen

weitere Infos

Kindertagesstätte Sontheim

weitere Infos
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