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Personalausweis - Gebührenerhöhung ab 7. Februar 2026

Änderungen zum Personalausweis – Gebührenerhöhung ab 7. Februar 2026

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 über die Gebührenerhöhung für den Personalausweis entschieden. Nach der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung wurden die Gebühren angepasst. Die Änderungen sind seit dem 7. Februar 2026 in Kraft.

Wie viel kostet ein neuer Personalausweis?
Ab dem 7. Februar 2026 beträgt die Gebühr 46,00 Euro für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (bisher: 37,00 Euro). Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahren ist zehn Jahre gültig.

Für jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Personalausweis nur sechs Jahre gültig ist, werden 27,60 Euro fällig (bisher: 22,80 Euro).

Gibt es eine Alternative zum Personalausweis?
Grundsätzlich besteht für alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, nach § 1 des Personalausweisgesetzes eine Ausweispflicht. Alternativ zum Personalausweis erfüllt auch der Reisepass diese Funktion.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Für die Beantragung eines Personalausweises sind erforderlich:

  • persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt
  • ein digitales, aktuelles und biometrisches Lichtbild
    - hierzu benötigen Sie entweder einen QR-Code vom Fotografen
    - gerne fertigen wir auch im Bürgerbüro ein biometrisches Lichtbild (hier fallen zusätzliche Gebühren von 6,00 Euro an)
  • der alte Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Geburtsurkunde oder Reisepass)

Es ist keine Terminvereinbarung notwendig. Die allgemeinen Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes sind

  • Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag jeweils 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag zusätzlich 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag zusätzlich 15:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
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