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Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, 8. März 2026 finden in ganz Bayern die Kommunalwahlen 2026 statt.

Es finden in der Gemeinde Sontheim folgende Wahlen statt:

  • Bürgermeisterwahl
  • Gemeinderatswahl
  • Landratswahl
  • Kreistagswahl

Zur Wahl zugelassen sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. 

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008), sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.

Die Wahllokale finden Sie an folgenden Orten:

  • Stimmbezirk 1 Sontheim: Mehrzweckhalle Sontheim, Salzstraße 12, 87776 Sontheim
  • Stimmbezirk 2 Attenhausen: Mehrzweckhaus Attenhausen, Raiffeisengasse 1, 87776 Attenhausen

Ihre Wahlbenachrichtigung wird Ihnen automatisch frühestens ab dem 26. Januar 2026 zugestellt.

Mit dieser können Sie an der Wahl in den Wahllokalen teilnehmen oder Briefwahl beantragen. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist vom 02.02.2026 bis 04.03.2026 möglich. Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab 16. Februar 2026 versandt.

 

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