Die Gemeinde Sontheim beseitigt das in ihrem Gebiet anfallende Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) über ihre öffentliche Entwässerungseinrichtung.
Die für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung der Grundstücke entstehenden Kosten werden bisher auf alle Gebührenschuldner nach ihrem Trinkwasserverbrauch über die Abwassergebühr umgelegt. In der bisherigen Abwassergebühr waren daher auch schon die anfallenden Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung für die privaten Grundstücke enthalten. Damit beteiligt sich bisher jeder Grundstückseigentümer umso mehr an den Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung, je mehr Frischwasser er verbraucht.
Die weitere Anwendung dieses "Frischwassermaßstabes" ist aufgrund der Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 31.03.2003 und 17.02.2005 nur zulässig, wenn der Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung kleiner als 12 % ist. Dieser liegt in der Gemeinde Sontheim bei ca. 14 %. Die Folge ist, dass künftig die Kosten verursachergerecht umgelegt werden müssen. Die bisherige Abwassergebühr muss daher in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt ("getrennt") werden.
Die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden weiterhin, wie die bisherige Einheitsgebühr, nach Kubikmetern (m³) Frischwasserbezug umgelegt. Dies ist seit langem als sachgerechter Maßstab von der Rechtsprechung anerkannt. Die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung werden künftig nach den Quadratmetern (m²) enleitender versiegelter Fläche erhoben.
Um die Gebührentrennung durchzuführen, müssen alle gebührenpflichtigen Flächen ermittelt werden. Die führt natürlich zunächst zu Kosten, die über die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr finanziert werden müssen. Diese Einführungskosten sind jedoch im Vergleich zu den Investitions- und laufenden Betriebskosten der Abwasserbeseitung gering, sodass sie sich nur schwach auf den jeweiligen Gebührensatz auswirken werden.
Vorteil der getrennten Abwassergebühr ist, dass die Gebührenbelastung künftig verursachergerecht verteilt wird. Das bedeutet, dass diejenigen entlastet werden, die zwar verhältnismäßig viel Trinkwasser verbrauchen (z.B. Familien mit Kindern), jedoch verhältnismäßig wenig versiegelte und einleitende Flächen haben, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung gelangt (z.B. Wohnung in einem Mehrfamilienhaus).
Die kommenden Tage erhalten alle Gebührenschuldner ein Anschreiben sowie einen Selbstauskunftsbogen erhalten.
Bitte geben Sie diesen ausgefüllt bis spätestens Freitag, 17.10.2025 wieder im Rathaus der Gemeinde Sontheim an.
Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen oder Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch an Herrn Ernst (Tel. 08336/8021-12) oder Frau Henkel (Tel. 08336/8021-13) wenden oder einfach ohne Termin im Rathaus zu den Öffnungszeiten vorbeikommen. Gerne helfen wir Ihnen, den Selbstauskunftsbogen auszufüllen.
Hier finden Sie die Info-Broschüre zur Einführung der getrennten Abwassergebühr.
Die Präsentation der Bürgerinformationsveranstaltung vom 18.09.2025 finden Sie hier.
Hier gelangen Sie zu dem Programm BEN - Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen des Bayerischen Landesamts für Umwelt.