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Herstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens in Sontheim

Das Landratsamt Unterallgäu erteilte dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, mit Bescheid vom 09.08.2024 die Planfeststellung für die Herstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens durch Errichtung eines Dammes mit einer Länge von ca. 990 m und einem Rückhaltevolumen von ca. 1,35 Mio. m3 an der Östlichen Günz.

 

Die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens ist ein Bauwerk im Rahmen des Projektes "Hochwasserschutz Günztal" durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten.

 

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbescheids des Landratsamtes Unterallgäu mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen liegen in der Zeit vom 27.08.2024 bis einschließlich 09.09.2024 

- in der Verwaltung der Gemeinde Sontheim (Rathaus, Hauptstr. 41, 87776 Sontheim, Zi. 3, EG) und

- beim Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim (Zi., 329, 3. OG) 

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

 

Darüber hinaus sind der Bescheid und die Unterlagen ebenfalls in der Zeit vom 27.08.2024 bis einschließlich 09.09.2024 auch auf der Internetseite des Landratsamtes Unterallgäu unter https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/bekanntmachungen einsehbar

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