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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12.10.2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass ab 01.01.2024 wegfallen wird.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe und Kinderreisepässe, die noch bis Jahresende 2023 neu ausgestellt oder verlängert werden, sind weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig, vorausgesetzt das Kind ist auf dem Lichtbild zweifelsfrei erkennbar.

Ab dem 01.01.2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Für Kinder ab Geburt ist es dann nur noch möglich einen Personalausweis (Lieferzeit 2 - 3 Wochen) und/oder einen elektronischen Reisepass (Lieferzeit 3 - 4 Wochen) zu beantragen. Reisepass (37,50 €) und Personalausweis (22,80 €) für Personen unter 24 Jahren sind weiterhin maximal sechs Jahre gültig.
Bitte kontrollieren Sie frühzeitig vor Reiseantritt Ihre Dokumente, nicht nur die Ihrer Kinder, auf Gültigkeit.

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