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Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Grabenmähder"

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung bzw. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Sontheim hat in der öffentlichen Sitzung am 23.01.2023 zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Grabenmähder" (Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB) die Stellungsnahmen zur (frühzeitigen) Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB behandelt. 
Weiterhin hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 23.01.2023 die aus dem jeweiligen Abwägungsvorgang resultierenden Entwurfsfassungen sowie der 8. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus einer Plandarstellung und einer Begründung mit Umweltbericht, jeweils mit Stand vom 23.01.2023, als auch des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Grabenmähder", bestehend aus einer Planzeichnung (Festsetzung durch Planzeichen), den Festsetzungen durch Text und einer Begründung mit Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, jeweils mit Stand vom 23.01.2023, gebilligt sowie auch den Beschluss zur Durchführung der Öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gefasst (gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB). 
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Grabenmähder". 
Die Planunterlagen werden durch das Planungsbüro eberle.PLAN, Frundsbergerstr. 18, 87719 Mindelheim erstellt.

Über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung soll die Öffentlichkeit unterrichtet werden.
Zu diesem Zweck werden im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Entwurfsfassungen sowohl der 8. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Plandarstellung und einer Begründung mit Umweltbericht als auch des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Grabenmähder“, bestehend aus der Planzeichnung (Festsetzungen durch Planzeichen), den Festsetzungen durch Text und der Begründung mit Umweltbericht und dem Vorhaben- und Erschließungsplanes, jeweils in der Fassung vom 23.01.2023, in der Zeit von Donnerstag, 02.02.2023 bis einschließlich Mittwoch, 08.03.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung.

Die Bekanntmachung finden Sie hier.

Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie hier:

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