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Bekanntmachung

Der Gemeinderat Sontheim hat in seiner Sitzung vom 12.12.2022 die Satzungen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung und für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung sowie die dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzungen neu erlassen. Alle vier neuen Satzungen treten zum 01.01.2023 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Regelungen.
Die Satzungen sind in der Verwaltung der Gemeinde Sontheim bis zum 13.01.2023 niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Hier gelangen Sie auch direkt zu den Satzungen.

Die Höhe der Beiträge und Gebühren bleibt unverändert (zuletzt zum 01.01.2022 geändert). Allerdings ändert sich ab dem Jahr 2023 die Abrechnungsmethode. Zukünftig erfolgt die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren nur noch einmal, zum 31.12. eines Jahres.
Auf die Gebührenschulden sind ab dem kommenden Jahr dann jeweils am 30.03. und am 30.09. Vorauszahlungen in Höhe eines Drittels des Jahresverbrauchs des Vorjahres zu leisten. Zu den Änderungen in den neuen Satzungen erhalten alle  Anschluss-nehmer mit der nächsten Wasser- und Kanalgebührenabrechnung nähere Informationen.

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