Zur korrekten Abrechnung des Frischwasserverbrauchs und der Kanalgebühren für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 bitten wir alle Eigentümer, den Zählerstand bis spätestens 12.01.2025 an die Gemeinde Sontheim zu übermitteln.
Alle Eigentümer werden gesondert schriftlich informiert und zur Ablesung aufgefordert. Das Zählerableseschreiben wird Ihnen in der kommenden Woche zugestellt. Auf diesem Schreiben finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie der Wasserzählerstand pünktlich gemeldet werden kann:
- mit dem Smartphone/Tablet-PC: Scannen Sie dazu den QR-Code auf Ihrem Anschreiben ein.
- online über unser Internetseite www.sontheim.de mit Ihren Zugangsdaten (auf dem Anschreiben)
- per Post: Zählerstand und Ablesedatum auf dem Abschnitt Ihres Anschreibens eintragen und die Karte an die Gemeinde Sontheim zurücksenden.
- telefonisch unter Tel. 08336/8021-13,
oder per E-Mail an steueramt@sontheim.de.
Sollten wir bis zum 12.01.2025 keine Meldung erhalten, wird der Wasserverbrauch geschätzt, was zu erheblichen Abweichungen führen und dann auch Auswirkungen auf die zu leistenden Vorauszahlungen für das kommende Jahr haben kann. Es werden keine Ableser unterwegs sein.