SIE SIND HIER:

Grundsteuerreform in Bayern

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese wird für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt. 

Bis 2024 ist für die Grundsteuer noch das alte Recht (Einheitsbewertung) entscheidend.

Die Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens wird künftig nach der Größe der Fläche von Grund und Boden sowie ggf. der Gebäudefläche und deren Nutzung berechnet.

Für die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist auch zukünftig der Ertragswert des Betriebs entscheidend.

 

Für weitere Infos zur Grundsteuerreform in Bayern erhalten Sie hier im Flyer des Bayrischen Landesamts für Steuern.

Hier gelangen Sie zu weiteren Fragen und Antworten bezüglich der Grundsteuerreform. 

VOILA_REP_ID=C1257F10:002FFA15