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Mitteilung an die Bevölkerung zur verbleibenden Hochwassergefährdung

Innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsteil Attenhausen,
Hochwassergefährdung duch den Attenhauser Bach

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Sontheim hat im Jahr 2020 die Arbeiten zur Errichtung der Hochwasserschutzmaßnahmen im innerörtlichen Bereich vom OT Attenhausen abgeschlossen. Diese dienen zum Schutz vor Hochwasserereignissen des Attenhauser Bachs, der ein ca. 13,11 km² großes Einzugsgebiet im innerörtlichen Bereich von Attenhausen in die Schwelk einleitet. Davon entfallen ca. 3,3 km² des Einzugsgebiets auf den Weiherbach.

Im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen wurde die Anlage einer Flutmulde, die Errichtung eines Grobholzrechens oberstrom der Stephansrieder Straße, die Optimierung des hydraulischen Abflussquerschnittes des Attenhauser Bachs zwischen dem Grobholzrechen und dem Überlauf der Flutmulde inkl. Böschungssicherungsmaßnahmen und die Errichtung von einer Ausgleichsfläche durchgeführt.

Die Maßnahmen sind so ausgelegt, dass die bei einem 100-jährlichen Starkregenereignis inkl. 15%-Klimafaktor rechnerisch zu erwartenden Wassermengen schadlos durch den Ortsteil abgeführt werden können. Der Attenhauser Bach wird gezielt über die Kirchstraße in die Flutmulde teilentlastet.

Bei Starkregenereignisse der Jährlichkeit 10a und größer wird die Flutmulde bereits anspringen. Da die Abflüsse bei Unwettern mit kurzer Dauer zu erwarten sind, ist die Vorwarnzeit sehr gering. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wird die Kirchstraße bei Anspringen der Flutmulde im Bereich zwischen der Stephansrieder Straße und der Bachgasse gesperrt. Nach Absinken des Wasserspiegels wird die Straße wieder geöffnet.

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