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Wasserversorgung Sontheim: Regelung zur Entnahme von Frischwasser aus Hydranten

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.11.2020 beschlossen, dass jegliche Entnahme von Frischwasser aus Hydranten der öffentlichen Wasserversorgung Sontheim für private und gewerbliche Zwecke grundsätzlich untersagt ist. Dies gilt insbesondere für die Befüllung von Pools aber auch für andere private und gewerbliche Entnahmen (z.B. in der Landwirtschaft). Die Regelung gilt ab sofort.

Die Befüllung von Pools muss im Gebiet der Wasserversorgung Sontheim über die Hausinstallation erfolgen. Die Versickerung von Poolwasser in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt. Da das Wasser mit Chemikalien (wie z.B. Chlor) aufbereitet wurde, handelt es sich um Abwasser, welches in den Schmutzwasserkanal einzuleiten ist.

Durch eine Befüllung mit Trinkwasser über die Hausinstallation wird automatisch auch die Abwassergebühr erfasst und über die Wasser-/Kanalgebühren halbjährlich abgerechnet.

 

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