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Landtags- und Bezirkswahl

Am Sonntag, 08.10.2023 findet von 8:00 bis 18:00 Uhr die Landtags- und Bezirkswahl statt.

Die Wahllokale befinden sich in folgenden Gebäuden:

- Ortsteil Sontheim: Mehrzweckhalle, Salzstr. 12,
- Ortsteil Attenhausen: Mehrzweckhaus, Raiffeisengasse 1

Beide Abstimmungsräume befinden sich im Erdgeschoss und sind barrierefrei.

 

Ihr Wahllokal finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigung.

 

Wer darf wählen?
Stimmberechtigt sind...

  • alle deutschen Staatsangehörigen,
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern (für Bezirkswahl: in Schwaben) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern (für Bezirkswahl: in Schwaben) gewöhnlich aufhalten und
  • nicht aus besonderen Gründen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. 

Die stimmberechtigen Bürgerinnen und Bürger, die mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis bei ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen und erhalten bis spätestens 17.09.2023 eine Wahlbenachrichtigung. Ansonsten ist eine Teilnahme an der Landtags- und Bezirkswahl nur mit Wahlschein möglich. 

Wer bis zum 18.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, und meint stimmberechtigt zu sein, kann vom 18.09. bis 22.09.2023 im Rathaus der Gemeinde Sontheim Einspruch erheben. 
 

Ab wann und wie kann Briefwahl beantragt werden?
Die Wahlbenachrichtigungen mit den Briefwahlanträgen werden bis spätestens 17.09.2023 allen Stimmberechtigten zugestellt. Ab diesem Zeitraum liegen auch die Stimmzettel vor. 
Die Beantragung kann durch persönliche Vorsprache im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten mit der Wahlbenachrichtigung oder im Bürgerserviceportal online erfolgen. 

Den direkten Link zur Online-Beantragung finden Sie auch hier.

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